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   BGH, 27.01.2005 - 3 StR 431/04   

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https://dejure.org/2005,4235
BGH, 27.01.2005 - 3 StR 431/04 (https://dejure.org/2005,4235)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2005 - 3 StR 431/04 (https://dejure.org/2005,4235)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 3 StR 431/04 (https://dejure.org/2005,4235)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO
    Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer kindlichen Zeugin (prinzipiell vorhandenen eigene Sachkunde des Richters; ausnahmsweise erforderliches aussagepsychologisches Gutachten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung durch den Richter; Erfordernis der Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der richterlichen Beurteilung der Glaubhaftigkeit eines kindlichen oder jugendlichen Opfers eines Sexualdelikts; Generelle Beeinträchtigungen der Aussagefähigkeit bei Vorliegen ...

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4
    Sachkunde für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit junger Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1671 (Ls.)
  • NStZ 2005, 394
  • NStZ-RR 2005, 146
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01

    Zum Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruch des Pflichtverteidigers

    Auszug aus BGH, 27.01.2005 - 3 StR 431/04
    Bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage benötigt der Richter deshalb grundsätzlich nicht die Hilfe eines Sachverständigen (st. Rspr.; vgl. BVerfG NJW 2003, 1443).
  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 209/00

    Beweiswürdigung (Pflicht zur Hinzuziehung eines Glaubwürdigkeitsgutachten;

    Auszug aus BGH, 27.01.2005 - 3 StR 431/04
    Das gilt auch für die Aussagen eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen, der - nach Anklage - Opfer eines an ihm begangenen Sexualdelikts geworden ist (vgl. BGH NStZ 1997, 355; 2001, 105).
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 27.01.2005 - 3 StR 431/04
    Dabei darf sich das Gericht, zumal eine erfahrene Jugendschutzkammer, die Aussagebeurteilung in aller Regel auch bei Angaben zu Taten in der frühen Kindheit des Zeugen zutrauen (BGH, Urt. vom 11. August 1998 - 1 StR 338/98 - m. w. N., insoweit in NStZ 1999, 297 nicht abgedruckt).
  • BGH, 14.03.1991 - 4 StR 16/91

    Abgrenzung von Mißbrauch Widerstandsunfähiger und Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 27.01.2005 - 3 StR 431/04
    Generelle Beeinträchtigungen der Aussagefähigkeit können sich allerdings bei einer manifesten Erkrankung ergeben (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10).
  • BGH, 19.02.1997 - 5 StR 621/96

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Glaubwürdigkeit einer Zeugin -

    Auszug aus BGH, 27.01.2005 - 3 StR 431/04
    Das gilt auch für die Aussagen eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen, der - nach Anklage - Opfer eines an ihm begangenen Sexualdelikts geworden ist (vgl. BGH NStZ 1997, 355; 2001, 105).
  • BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Erkennen durch das Opfer; Vorsatz);

    Die mit Jugendschutzsachen befassten Spruchkörper verfügen regelmäßig über besondere Sachkunde auch zur Beurteilung der Aussagen kindlicher Zeugen (vgl. BGH, Urt. vom 11. August 1998 - 1 StR 338/98, insoweit in NStZ 1999, 297 nicht abgedruckt; BGH, Urt. vom 27. Januar 2005 - 3 StR 431/04, NStZ 2005, 394 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2011 - 1 U 32/08

    Zivilprozess: Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens

    Dies gilt auch für die Aussagen eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen, der Opfer an ihm begangener Sexualdelikte geworden ist (BGH, Urteil vom 27.1.2005 - 3 StR 431/04 und BGH, Beschluss vom 22.6.2000 - 5 StR 209/00; beide zitiert nach Juris).
  • BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugen als Aufgabe des Tatgerichts

    Dies gilt bei Zeugen in kindlichem oder jugendlichem Alter erst recht, wenn die Berufsrichter - wie vorliegend - Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit solcher Zeugen und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen verfügen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 2017 - 1 StR 408/16 Rn. 15 f.; vom 27. Januar 2005 - 3 StR 431/04 Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 04.03.2021 - 4 StR 209/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Sinn und Zweck;

    Auch die Aufklärungsrüge wäre unbegründet (§ 244 Abs. 2 StPO), weil die Gründe, die zur Ablehnung des Beweisantrags wegen eigener Sachkunde des Gerichts berechtigen, auch die Aufklärungspflicht entfallen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 4 StR 499/02; Urteil vom 27. Januar 2004 - 3 StR 431/04).
  • KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13

    Zur Aufklärungspflicht bezüglich der Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit eines

    Die mit Jugendschutzsachen befassten Spruchkörper verfügen regelmäßig über besondere Sachkunde zur Beurteilung der Aussagen kindlicher Zeugen (vgl. BGH, NStZ 2005, 394 = NStZ-RR 2005, 146 m. weit.
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